ERREICHBARKEIT DER DEUTSCHEN BOTSCHAFT
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
A Németországi Szövetségi Köztársaság Nagykövetsége
Úri utca 64-66
1014 Budapest
Telefon (06) 1 4 88 35 00
Fax (06) 1 4 88 35 05
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www.deutschebotschaft-budapest.hu
TOURISMUSINFORMATION
Ungarisches Fremdenverkehrsbüro
Wilhelmstr. 61
10117 Berlin
Telefon (030) 243 146 0
Fax (030) 243 146 13
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.ungarn-tourismus.de
EINREISEBESTIMMUNGEN
Zur Einreise und zum Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügen Personalausweis oder Reisepass. Kinder unter 16 Jahren müssen einen Kinderausweis mit Lichtbild mit sich führen oder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Bei der Rückreise von Ungarn nach Deutschland und Österreich ist die Einfuhrbeschränkung für Zigaretten (200 Stück) zu beachten.
AUSFUHR
Museale und kulturelle Gegenstände sowie Antiquitäten unterliegen strengen Ausfuhrbestimmungen.
TELEFON
Nach Ungarn 0036 + Vorwahl + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 00, Freizeichen abwarten, 49 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer
Ferngespräche innerhalb Ungarns 06 + Vorwahl + Teilnehmernr.
NOTRUFE/STRAßENHILFSDIENST
Polizei 107 / 112
Unfallrettung/Notarzt 104 / 112
in den Mobilnetzen 112
Pannenhilfe Automobilclub MAK Tel. 188 oder per Handy (06) 113 45 17 44.
WÄHRUNG
Zahlungsmittel ist der Ungarische Forint (HUF), 1 Forint = 100 Fillér
Im Rahmen der Geldwäsche-Problematik ist zu beachten, dass mitgeführte Zahlungsmittel ab 15 000 Euro (oder dem Gegenwert in Landeswährung) bei Befragen anzumelden sind.
ZEIT
Kein Zeitunterschied zu Deutschland.
HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN (KM/H) UND BESONDERE VERKEHRSREGELN
PKW/Motorrad/Wohnmobil bis 2,5t |
Gespann/Wohnmobil über 2,5 |
|
innerorts |
50 |
50 |
außerorts |
90 |
70 |
Schnellstraßen |
110 |
70 |
Autobahnen |
130 |
80 |
Promillegrenze: 0,0
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Vor Bahnübergängen gilt innerorts ein Tempolimit von 30 km/h und außerorts ein Tempolimit von 40 km/h. Bahnübergänge müssen mit mindestens 5 km/h überquert werden. Überholverbot gilt in Kurven, vor Kreuzungen, Bahnübergängen und Fußgängerüberwegen. Gelbe Fahrbahnmarkierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot. Verstöße gegen Halte- und Parkverbote werden streng geahndet, es ist mit Abschleppen zu rechnen. In der Innenstadt von Budapest und den meisten Städten stehen an Parkplätzen Parkscheinautomaten. Die Parkscheine sind erforderlich von Mo-Fr 8-18 Uhr und Sa 8-12 Uhr. An Fahrzeugen ohne gültigen Parkschein werden Wegfahrsperren angebracht, und ein Bußgeld verhängt. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden ist die Benachrichtigung der Polizei Pflicht, auch bei Unfällen mit Sachschaden ist es wegen der Schadenregelung ratsam, die Polizei zu rufen. Kraftfahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen. Bei Verkehrskontrollen müssen auch die Personaldokumente vorgezeigt werden. Kinder, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen nicht auf dem Beifahrersitz befördert werden. Für Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter sind ordnungsgemäß eingebaute Kindersitze Pflicht.
KRAFTSTOFF
Der Transport von Kraftstoff im Reservekanister ist generell verboten.
FEIERTAGE
Neujahr, Nationalfeiertag (15.3.), Ostermontag, 1. Mai, Pfingstmontag, St. Stephanstag (20.8.), Tag der Republik (23.10.), Allerheiligen, 25. und 26. Dezember