ERREICHBARKEIT DER DEUTSCHEN BOTSCHAFT
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Saksan liittotasavallan suurlähetystö
Krogiuksentie 4
FI-00340 Helsinki
Telefon (09) 45 85 80
Telefax (09) 45 85 82 58
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TOURISMUSINFORMATION
Finnische Zentrale für Tourismus
Lessingstraße 5
60325 Frankfurt am Main
Telefon (069) 50 07 01 57
Telefax (069) 7 24 17 25
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www.finland-tourism.com/de
EINREISEBESTIMMUNGEN
Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen eigenen Kinderausweis mitführen.
Führerschein und Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird unbedingt empfohlen.
Von Anfang Dezember bis Ende Februar des Jahres sind Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder MS sowie mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm) für Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben.
Bei Gespannen muss der gebremste Anhänger ebenfalls mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Hochprozentige Spirituosen über 80 Vol.% dürfen nicht eingeführt werden, Spirituosen über 22 Vol.% nur von Personen ab 20 Jahren, alkoholische Getränke bis 22 Vol.% nur von Personen ab 18 Jahren erworben od. eingeführt werden.
Für Tabakwaren, die in den neuen EU-Beitrittsländern gekauft wurden, gibt es Beschränkungen, z.B. dürfen aus Estland (Fähre Tallinn-Helsinki) max. 200 Zigaretten oder 250 g Rauchtabak mitgenommen werden.
TELEFON
Nach Finnland 00358 + Ortsvorwahl ohne die erste Ziffer 0 + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 0049 oder 99049 oder 99449 oder 99949 (je nach Telekommunikations-Anbieter) + Ortsvorwahl ohne die erste Ziffer 0 + Teilnehmernummer
NOTRUFE/STRAßENHILFSDIENST
Polizei und Unfallhilfe/Notarzt 112
Pannenhilfe Automobilclub Autoliitto Tel. (09) 77 47 64 00.
WÄHRUNG
Zahlungsmittel : Euro.
ZEIT
Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt ganzjährig + 1 Stunde.
HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN (KM/H) UND BESONDERE VERKEHRSREGELN
PKW/Wohnmobil bis 7,5t |
Wohnmobil über 7,5 t |
Gespann** |
Motorrad |
|
innerorts |
50 |
50 |
50 |
50 |
außerorts |
80-100¹ |
80² |
80 |
80-100³ |
Autobahnen |
120 |
80 |
80² |
120³ |
1) nach Beschilderung
2) 100 km/h dürfen jedoch fahren:
Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.1995 bis zu einem Leergewicht von 1875 kg;
Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.1981 bis zu einem Leergewicht von 1800 kg.
3) Motorrad mit Anhänger maximal 80 km/h
Promillegrenze: 0,5
Auch tagsüber muss innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit Abblendlicht gefahren werden.
Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.
Beachten Sie die Wildwechsel-Warnschilder: Rentiere oder Elche überqueren häufig – und vor allem in der Dämmerung u. Dunkelheit die finnischen Straßen. Bei einem Unfall mit einem Elch od. Rentier müssen Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle benachrichtigen (Notruf 112).
Von Anfang Dezember bis Ende Februar sind Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder MS sowie mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm) für alle Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht,als Pflicht vorgeschrieben. Bei Gespannen muss unbedingt auch der gebremste Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Die Strafen für Verkehrsverstöße sind verhältnismäßig hoch; die jeweilige Bußgeldhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.
Als Empfehlung ist ein Übersetzer in schriftlicher od. elektronischer Form mitzuführen, da die Landessprache keinerlei Rückschlüsse auf Bezugsverwendungen darlegt.
BESONDERE VERKEHRSSCHILDER
SCHILDERTEXT | ÜBERSETZUNG |
kiellety | verboten |
sateella liukas | Rutschgefahr bei Nässe |
kiertotie | Umleitung |
aja hitaasti | langsam fahren |
ajo sallittu omalla vastuulla | Befahren auf eigene Gefahr |
kokeile jarruja | Bremstest machen |
tietyš | Baustelle |
leiriytyminen kielletty | Camping verboten |
tie rankenteilla | Straße im Bau |
päällystetyštä sowie kunnossapitotyš | Straßenarbeiten |
kelirikko | Frostschäden |
moottoritie | Autobahn |
aluerajoitus | regionale Geschwindigkeitsbegrenzung |
maantie | Landstraße |
valtatie | Bundesstraße |
keskusta | Stadtmitte, Zentrum |
silta | Brücke |
lautta, lossi | Fähre |
satama | Hafen |
rautatieasema | Bahnhof |
lentoasema | Flughafen |
opastus | Information |
näkštorni | Aussichtsturm |
KRAFTSTOFF
Steuerfreier Diesel („polttošljy“) darf nicht getankt werden.
Im Reservekanister darf Kraftstoff bis zu einer Menge von maximal 10 Litern zollfrei eingeführt werden. Auf Fährschiffen kann wegen den Sicherheitsvorschriften seine Mitnahme aus Sicherheitsgründen verboten sein. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Reederei.
FEIERTAGE
Neujahr, Dreikönigstag (6.1.), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Mittsommer, Unabhängigkeitstag (5.11. und 6.12.), 24. bis 26. Dezember