ERREICHBARKEIT DER DEUTSCHEN BOTSCHAFT
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
(Ambassade de la République fédérale d‘Allemagne)
13/15, Avenue Franklin D. Roosevelt
F-75008 Paris
Telefon: (01) 53 83 45 00
Fax: (01) 43 59 74 18.
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www.amb-allemagne.fr
TOURISMUSINFORMATION
Französische Tourismusinformation
(Maison de la France)
Zeppelinallee 37
60325 Frankfurt
Telefon: 0 190 57 00 25 (0,62 Euro/Min),
ab 16.30 Uhr nur Prospektversand
Fax: 0 190 59 90 61 (0,62 Euro/Min)
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www.franceguide.com
EINREISEBESTIMMUNGEN
Reisepass oder Personalausweis. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Die Mitnahme von feststehenden Messern ist verboten. Detaillierte Auskunft über die Mitnahme von Waffen erteilt der für Frankreich zuständige Zollattaché in Berlin unter Telefon (030) 5
90 03 94 61 und Fax (030) 5 90 03 94 63 od. im Internet.
TELEFON
Nach Frankreich: 0033 + Telefonzonenvorwahl (1, 2, 3, 4 oder 5; für Paris die „1“) + achtstellige Teilnehmernummer
Nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
Telefonieren im Land: Null + Telefonzonenvorwahl + Rufnummer
NOTRUFE/STRAßENHILFSDIENST
europaweite Notrufnummer: 112 (Handy und Festnetz)
oder nationale Notrufnummern
Polizei: 17
Unfallrettung: 15
Feuerwehr: 18
Straßenhilfsdienst deutschsprachige Notrufstation Tel. 0 800 089 222
WÄHRUNG
Zahlungsmittel Euro.
ZEIT
Kein Zeitunterschied zu Deutschland
HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN (KM/H) UND BESONDERE VERKEHRSREGELN
PKW/Wohnmobil bis 7,5t |
Wohnmobil über 7,5 t |
Gespann** |
Motorrad |
|
innerorts |
50 |
50 |
50 |
50 |
außerorts |
90 |
90 |
90 |
90 |
Schnellstraßen+ |
110 |
110* |
110 |
110 |
Autobahnen |
130 |
130* |
130 |
130 |
*Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind.
+ Zwei Fahrspuren in jeder Richtung
Promillegrenze: 0,5
Bei Nässe muss die vorgeschriebene Geschwindigkeit außerorts um 10 Km/h, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden.
Wer seinen Führerschein unter zwei Jahren besitzt, darf außerorts höchstens 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.
Kfz/Gespanne über 3,5 t: außerorts 80 km/h, auf Schnellstraßen (2 Fahrspuren in jeder Richtung) 100 km/h, auf Autobahnen 110 km/h.
Auf dreispurigen Straßen dürfen Kfz/Gespanne über 3,5 t bzw. Gespanne, die länger als 7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.
Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 45 km/h fahren.
Abblendlicht ist bei Regen- u. Schneefällen sowie in Tunnels und Galerien vorgeschrieben. Im Kreisverkehr haben dank entsprechender Beschilderung meist die Vorfahrt, die sich im Kreis befinden. Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern. Die Vorfahrt richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Straßenbahn hat Vorfahrt. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist nicht erlaubt. Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden im allgemeinen strenger geahndet (Ermessensspielraum der Polizei) als in Deutschland. Für Alkoholdelikte werden besonders gravierend hohe Geldbußen erhoben.
BESONDERE VERKEHRSSCHILDER
SCHILDERTEXT | ÜBERSETZUNG |
Toutes Directions | alle Richtungen |
Rappel | Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits) |
Ralentir | langsam fahren |
Centre Ville | zur Stadtmitte |
Déviation | Umleitung |
Passage interdit | Durchfahrt verboten |
Serrez à droite | Rechts halten |
Vous n'avez pas la priorité | Sie haben keine Vorfahrt |
Fin d'interdiction de dépasser | Ende des Überholverbots |
FEIERTAGE
Neujahr, Karfreitag (im Elsass und in Lothringen), Ostermontag, 1. Mai, Ende des 2. Weltkriegs (8.5.), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (14.7.), Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Gedenktag 1. Weltkrieg (11.11.), 25. Dezember, 26. Dezember (nur im Elsass und Lothringen)
BUßGELDKATALOG
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