ERREICHBARKEIT DER DEUTSCHEN BOTSCHAFT
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Willadingweg 83
3006 Bern
Telefon: 0041 (0) 3 13 59 41 11
Fax: 0041 (0) 3 13 59 44 44
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www.deutsche-botschaft.ch
TOURISMUSINFORMATION
Schweiz Tourismus
Tel. 00800 10 02 00 30 (Mo-Sa 8.30-19.00 Uhr)
Fax 00800 10 02 00 31
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www.myswitzerland.com
EINREISEBESTIMMUNGEN
Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Führerschein und Fahrzeugschein sind mitzuführen. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
TELEFON
In die Schweiz 0041 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmer Nr.
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmer Nr.
Die Vorwahlen innerhalb der Schweiz sind fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher muss sowohl bei Orts- als auch bei Ferngesprächen immer die Vorwahl mit der „0“ gewählt werden.
NOTRUFE/STRAßENHILFSDIENST
Polizei 117
Unfallrettung/Notarzt: 144 oder über die Polzei
Mobilfunk 112
Pannenhilfe Schweizer Touring Club TCS Tel. 140, Mobilnetze 03 18 50 53 11
WÄHRUNG
Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken (CHF), 1 CHF = 100 Rappen
ZEIT
Kein Zeitunterschied zu Deutschland, ganzjährig
HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN (KM/H) UND BESONDERE VERKEHRSREGELN
PKW/Motorrad/Wohnmobil bis 3,5t |
Gespann |
Wohnmobil über 3,5 t |
|
innerorts |
50 |
50 |
50 |
außerorts |
80 |
80 |
80 |
Schnellstraßen |
100 |
80 |
100 |
Autobahnen |
120 |
80 |
100 |
Promillegrenze: 0,5
Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt. In Tunnels Abblendlicht einschalten. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot, an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot in den ausgewiesenen Zonen. In Städten mit so genannten „Blauen Zonen“ ist das Parken nur mit blauer Parkscheibe gemäß den Anordnungen, auf dem am Anfang und Ende der blauen Zonen angebrachten Schild „Parkieren mit Parkscheibe“ und der auf der Rückseite der Parkscheiben angegebenen zulässigen Höchstparkdauer gestattet. Parkscheiben sind in Garagen, an Tankstellen, Kiosken, Polizeistationen usw. erhältlich. Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwärts fahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten. Bergauffahrende Fahrzeuge haben Vorfahrt. Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen. Schwere Verkehrsverstöße, auch Geschwindigkeits-überschreitungen und Alkoholdelikte werden mit besonders hohen Bußgeldern geahndet und verfolgt. Unbedingt zu Beachten sind die zahlreichen Tunnel, die der Autobahnmautpflicht unterliegen.
KRAFTSTOFF
Kraftstoffe in Kanistern bleibt bis 25 l zollfrei.
FEIERTAGE
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Bundesfeiertag (1.8.), 25. Dezember
Weitere kantonalabhängige Feiertage