ERREICHBARKEIT DER DEUTSCHEN BOTSCHAFT
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Vlasská 19
Malá Strana
11801 Prag 1
Telefon 2 57 11 31 11 oder 2 57 53 14 81
Fax 2 57 53 40 56
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www.deutsche-botschaft.cz
TSCHECHISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS
Friedrichstr. 20
10969 Berlin
Telefon/Fax (030) 2 04 47 70
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EINREISEBESTIMMUNGEN
Zur Einreise und einem ununterbrochenen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügen der gültige Reisepass oder Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen einen Kinderausweis mit Lichtbild mit sich führen, oder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein. Führerschein und Fahrzeugschein sind mitzuführen. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Bei der Rückreise aus der Tschechischen Republik nach Deutschland ist die Einfuhrbeschränkung für Zigaretten (200 Stück) begrenzt, zu beachten.
AUSFUHR
Informieren Sie sich bereits bei der Einreise nach den strengen Ausfuhrbestimmungen für Kunstgegenstände und Antiquitäten aus der Tschechischen Republik.
TELEFON
Nach Tschechien 00 420 + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 00 49 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmernr.
NOTRUFE/STRAßENHILFSDIENST
Polizei: 112/158
Unfallrettung/Notarzt: 112/155
in den Mobilnetzen: 112
Automobilclub UAMK CR Tel. (00420) 261 104 111
WÄHRUNG
Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK/Kc), 1 Kc = 100 Heller. Es ist zu beachten, dass im Rahmen des Geldwäsche Antikorruptionsgesetzes mitgeführte Gelder ab 15 000 Euro (oder dem Gegenwert in Landeswährung) bei Befragung anzumelden sind.
ZEIT
Kein Zeitunterschied zu Deutschland
HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN (KM/H) UND BESONDERE VERKEHRSREGELN
PKW/Motorrad/Wohnmobil bis 3,5t |
Gespann/Wohnmobil über 3,5 t |
|
innerorts |
50 |
50 |
außerorts |
90 |
80 |
Autobahnen |
130 |
80 |
Promillegrenze: 0,0
Während der Winterzeit (Ende Oktober bis Ende März) muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden. Für Motorräder gilt dies ganzjährig. Auf den letzten 30 m vor Bahnübergängen gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Abbiegende Straßenbahnen haben generell Vorfahrt. Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschäden über 20 000 CZK ist die Polizei umgehend zu benachrichtigen. Beim Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn ist ein Abstand von 3,5 m einzuhalten. Park- u. Halteverbot gilt auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, in Tunnels und Unterführungen. Gelbe durchgehende oder unterbrochene Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Die Altstadt von Prag und andere Innenstädte sind als Parklizenzbereiche ausgewiesen. Innerhalb dieser Bereiche dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur auf den mit einem blauen „P“-Schild gekennzeichneten Parkplätzen abstellen. Andere Parkmöglichkeiten z.B. entlang der Gehsteige sind Anwohnern mit Parklizenz vorbehalten.
BESONDERE VERKEHRSSCHILDER
SCHILDERTEXT | ÜBERSETZUNG |
Prujezd Zakazan | Durchfahrt verboten |
Jednosmerny Provoz | Einbahnstraße |
Dalkovy Provoz | Fernverkehr |
Objizdka | Umleitung |
Zakaz Zastaveni | Halteverbot |
Pro Drzitele Povoleni ABC | Beginn Parklizenzbereich |
Rozsvit Svetla | Licht einschalten |
Bez Poplatku | Gebührenfreie Straße |
Usek Castych Nehod | Unfallreiche Strecke |
KRAFTSTOFF
Diesel (Nafta)
Maximal 10 l Kraftstoff dürfen in einem Reservekanister transportiert werden. Ladungssicherung beachten.
FEIERTAGE
Neujahr, Ostermontag, 1. Mai, Tag der Befreiung (8.5.), Nationalfeiertage (5.7., 6.7., 28.9.), Gedenktag des Kampfes um Freiheit und Demokratie (17.11.)