ERREICHBARKEIT DER DEUTSCHEN BOTSCHAFT
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Willadingweg 83
3006 Bern
Telefon: 0041 (0) 3 13 59 41 11
Fax: 0041 (0) 3 13 59 44 44
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www.deutsche-botschaft.ch
TOURISMUSINFORMATION
Liechtenstein Tourismus
Städtle 39
9490 Vaduz
Tel. (00423) 239 63 99
Fax (00423) 239 63 01
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www.tourismus.li
EINREISEBESTIMMUNGEN
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Zollfrei zum Verbrauch bleiben pro Reisenden: 1 L Spirituosen über 15 Volumenprozent, und 2 L Wein oder andere alkoholische Getränke bis 15 Volumenprozent, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (für Personen ab 17 Jahren). Reiseproviant für einen Tag, außerdem für Personen ab 15 Jahren höchstens 0,5 kg Fleisch vom Rind, Kalb, Schwein, Schaf oder von der Ziege (frisch, gekühlt oder gefroren), anderes Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art bis 3,5 kg, sowie 1 kg Butter. Für empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten besondere Höchstmengen und Kühlvorgaben.
TELEFON
Nach Liechtenstein 00423 + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernr.
Innerhalb Liechtensteins: Teilnehmernummer (eine Ortsvorwahl gibt es nicht)
NOTRUFE/STRAßENHILFSDIENST
Polizei 117
Feuerwehr 118
Rettungsdienst 144
Die Pannenhilfe des Schweizer Touringclub TCS kann rund um die Uhr unter der Nummer 140, aus den Mobilnetzen unter 03 18 50 53 11 angefordert werden.
WÄHRUNG
Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken (CHF) Unterteilung in Rappen.
ZEIT
Kein Zeitunterschied zu Deutschland.
HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT (KM/H) UND BESONDERE VERKEHRSREGELN
PKW/Motorrad/Wohnmobil bis 3,5 t |
Wohnmobil über 3,5 t |
Gespann |
|
innerorts |
50 |
50 |
50 |
außerorts |
80 |
80 |
80* |
Schnellstraßen |
100 |
100 |
80* |
* übersteigt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 1000 kg, ist nur 60 km/h erlaubt. Mopeds dürfen innerhalb u. außerhalb geschlossener Ortschaften nur 30 km/h fahren.
Promillegrenze 0,8
In Tunnels Abblendlicht, kein Tagfahrlicht, einschalten. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot, an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot.
Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwärts fahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten. Das Bergauf fahrende Fahrzeug hat Vorfahrt.
FEIERTAGE
Neujahr, Berchtoldstag (2.1.), Dreikönigstag, Maria Lichtmess (2.2.), Faschingsdienstag, Josefstag (19.3.), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Staatsfeiertag (15.8.), Maria Empfängnis, Allerheiligen, 25. und 26. Dezember, Silvester