ERREICHBARKEIT DER DEUTSCHEN BOTSCHAFT
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasciata della Repubblica Federale di Germania
Via San Martino della Battaglia 4
I-00185 Rom
Telefon 06 49 21 31
Fax 06 49 21 33 19
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.ambgermania-roma.it
TOURISMUSINFORMATION
ENIT Nationaler Italienischer Fremdenverkehrsverband
Barckhausstr. 10
60325 Frankfurt am Main
Telefon (069) 23 74 30
Fax (069) 23 28 94
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.enit.it
EINREISEBESTIMMUNGEN
Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils. Führerschein, Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird unbedingt empfohlen.
Aus Slowenien dürfen nur 200 Zigaretten eingeführt werden.
TELEFON
Nach Italien 0039 + Vorwahl (beginnend mit „0“) + Teilnehmernummer
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernummer.
Die Vorwahlen (beginnend mit „0“) innerhalb Italiens sind
fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher müssen sie auch bei Ortsgesprächen immer mitgewählt werden.
NOTRUFE/STRAßENHILFSDIENST
Polizei 112
Unfallrettung 118
Mobilfunk 112
Pannenhilfe Automobilclub ACI Tel. 803 116
bzw. aus den Mobilnetzen Tel. 800 116 800
WÄHRUNG
Zahlungsmittel Euro.
ZEIT
Kein Zeitunterschied zu Deutschland ganzjährig
HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN (KM/H) UND BESONDERE VERKEHRSREGELN
PKW/Motorrad/Wohnmobil bis 3,5 t |
Wohnmobil über 3,5 t |
Gespann |
|
innerorts |
50 |
50 |
50 |
außerorts |
90 |
80 |
70 |
Schnellstraßen* |
110 |
80 |
70 |
Autobahnen |
130-150** |
100 |
80 |
* Bei Regen besteht auf allen Autobahnen ein Tempolimit von 110 km/h, auf Schnellstraßen von 90 km/h.
** Auf dreispurigen Autobahnen gemäß Beschilderung.
Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel gekennzeichnet sein. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfällen oder Pannen außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit im Fahrgastraum sein. Tagsüber muss das Abblendlicht auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet sein. Privates Abschleppen auf der Autobahn ist verboten ( Abschleppdienst wird auch von der Polizei geordert ). Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten – z.B. für Taxi und Busse reservierten – Parkflächen. Parken in Landschaftsschutz-gebieten ist untersagt. Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahnauf- und -abfahrten , sowie auf 2 spurigen Straßen wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet. Parkverstöße, Telefonieren mit Handy am Steuer, Fahren ohne Licht außerorts und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer besonders hohen Geldbuße geahndet. Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten. Es werden z.T. auch Fahrzeuge bis zur Begleichung der Strafe, beschlagnahmt.
BESONDERE VERKEHRSSCHILDER
SCHILDERTEXT | ÜBERSETZUNG |
Zona di silenzio | Hupverbot |
Deviazione | Umleitung |
Tenere la destra | Rechts fahren |
Tutte le direzioni | alle Richtungen |
Rallentare | Langsam fahren |
Senso unico | Einbahnstraße |
sbarrato | Gesperrt |
Inizio Zona tutelata | Beginn der Parkverbotszone |
FEIERTAGE
Neujahr, Dreikönigstag, Ostermontag, Tag der Befreiung (25.4.), 1. Mai, Nationalfeiertag (2.6.), Pfi ngstmontag (nur Südtirol), Maria Himmelfahrt 15. Aug., Allerheiligen, Maria Empfängnis, 25. und 26. Dezember