ERREICHBARKEIT DER DEUTSCHEN BOTSCHAFT
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Nemško veleposlaništvo
Prešernova 27
1000 Ljubljana
Telefon (01) 4 79 03 00
Fax (01) 4 25 08 99
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www.ljubljana.diplo.de
SLOWENISCHES FREMDENVERKEHRSAMT
Maximiliansplatz 12 a
80333 München
Telefon (089) 29 16 12 02
Fax (089) 29 16 12 73
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.slovenia-tourism.si
EINREISEBESTIMMUNGEN
Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Damit ist ein Aufenthalt in Slowenien bis zu 90 Tagen möglich. Die Dokumente müssen mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Kinder unter 16 Jahren müssen einen Kinderausweis mit sich führen oder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein. Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt. Führerschein und Fahrzeugschein sind mitzuführen. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Wichtig bei der Ausreise: Nach Österreich, Kroatien und Italien dürfen nur 200 in Slowenien gekaufte Zigaretten eingeführt werden.
TELEFON
Nach Slowenien 00386 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmer Nr.
Nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl o. Null + Teilnehmer Nr.
NOTRUFE/STRAßENHILFSDIENST
Polizei 113
Unfallrettung/Notarzt 112
in den Mobilnetzen 112
Straßenwacht des AMZS Tel. 1987
WÄHRUNG
Zahlungsmittel Euro.
Es ist zu beachten, dass im Rahmen des Geldwäsche-Antikorruptionsgesetzes mitgeführtes Geld ab 10 000 Euro bei Befragung anzumelden sind.
ZEIT
Kein Zeitunterschied zu Deutschland, ganzjährig
HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN (KM/H) UND BESONDERE VERKEHRSREGELN
PKW/Motorrad |
Wohnmobil bis 3,5 t |
Gespann/Wohnmobil über 3,5 t |
|
innerorts |
50 |
50 |
50 |
außerorts |
90 |
80 |
80 |
Schnellstraßen |
100 |
100 |
80 |
Autobahnen |
130 |
100 |
80 |
Promillegrenze: 0,5.
Tagsüber muss das Abblendlicht am Fahrzeug eingeschaltet sein. Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkleuchte betätigt werden. Zwischen 15. November und 15. März und bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit Winterausrüstung ausgestattet sein, d.h. entweder Winterreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe oder Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe und Mitführung von erlaubten Schneeketten. Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten. Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten. Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind der Polizei unverzüglich zu melden. Bei Bagatellschäden kann davon abgesehen werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung („Potrdilo“) das Land wieder verlassen (kostenpflichtig). Die Geldbußen bei Verkehrsverstößen sind meist deutlich höher als in Deutschland.
FEIERTAGE
Neujahr und 2.1., Slowenischer Kulturfeiertag (8.2.), Karfreitag, Ostermontag, Tag des Aufstandes gegen die Besatzung (27.4.), 1. Mai, Staatsfeiertag (25.6.), Mariä Himmelfahrt, Reformtag (31.10.), Allerheiligen, 25. Dezember, Unabhängigkeitstag (26.12.)